Kurbeitrag in Oberstaufen
Der Kurbeitrag in Oberstaufen wird pro Person und Übernachtung im Gemeindegebiet fällig. Wie der Begriff schon aussagt, trägst Du damit zum öffentlichen touristischen Angebot des Kurortes bei. Aus den Geldern werden das Vorhalten, die Instandhaltung und der Betrieb der öffentlichen Kur- und Erholungseinrichtungen und der touristischen Infrastruktur finanziert und deren Qualität gesichert. Die Höhe des Kurbeitrags ergibt sich auf dem Kurbezirk, in dem sich Deine Unterkunft befindet.
Kurbeitrag in Oberstaufen zum 01.12.2023
Kurbezirk 1: Erwachsene 3,50 € | Jugendliche 1,75 €
Kurbezirk 2: Erwachsene 2,40 € | Jugendliche 1,20 €
Regelung der Jahrgänge vom 01. Dezember 2023 bis 30. November 2024:
- Erwachsene sind Personen ab den Jahrgängen 2008 und älter
- Jugendliche sind Personen der Jahrgänge 2009 bis 2018
- Als Kinder gelten die Jahrgänge 2019 und jünger
Für Personen mit einem Grad der Behinderung von 70 und entsprechendem Nachweis ermäßigt sich der Kurbeitrag um 25 %. Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und entsprechendem Nachweis sind beitragsfrei. Begleitpersonen, welche in ihrem Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B“ eingetragen haben, sind beitragsfrei.
Kurbeitrag ab 01.12.2024
Kurbezirk 1: Erwachsene 3,50 € | Jugendliche 1,75 €
Kurbezirk 2: Erwachsene 2,40 € | Jugendliche 1,20 €
Regelung der Jahrgänge vom 01. Dezember 2024 bis 30. November 2025:
- Erwachsene sind Personen ab den Jahrgängen 2009 und älter
- Jugendliche sind Personen der Jahrgänge 2010 bis 2019
- Als Kinder gelten die Jahrgänge 2020 und jünger
Für Personen mit einem Grad der Behinderung von 70 und entsprechendem Nachweis ermäßigt sich der Kurbeitrag um 25 %. Personen mit einem Grad der Behinderung ab 80 und entsprechendem Nachweis sind beitragsfrei. Begleitpersonen, welche in ihrem Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „B“ eingetragen haben, sind beitragsfrei.
Einteilung der Kurbezirke in Oberstaufen
Kurbezirk 1: Oberstaufen, Malas, Stießberg, Berg, Buflings, Hinterstaufen, Höfen, Kalzhofen, Knechtenhofen, Konstanzer, Lamprechts, Osterdorf, Salmas, Saneberg, Schindelberg, Sinswang, Steibis, Thalkirchdorf, Weißach, Wengen, Wiedemannsdorf, Willis, Zell
Kurbezirk 2: Aach i. Allgäu, Eibele, Hinterhalden, Hinterreute, Hütten, Krebs, Laufenegg, Steinebach, Vorderhalden, Vorderreute, Buchenegg, Döbelisried, Gschwend, Hagspiel, Hub, Ifen, Tronsberg, Alpgebiet Oberstaufen, Alpgebiet Steibis, Alpgebiet Thalkirchdorf
Vorteile im Urlaub durch den Kurbeitrag
Der Kurbeitrag ermöglicht die Finanzierung vieler Angebote und Infrastrukturen für den Urlaub in Oberstaufen.
Downloads Kurbeitrag und Fremdenverkehrsbeitrag für Oberstaufen
Hier findest Du die Satzungen zum Kurbeitrag und dem Fremdenverkehrsbeitrag
Sonderregelungen des Kurbeitrags für Geschäftsreisende
Geschäftsreisende haben für den beruflichen Aufenthalt in Oberstaufen ein Anrecht auf Kurbeitragsbefreiung. Die Beantragung und alle weiteren Informationen sind im jeweiligen Dokument hinterlegt:
Deine Ansprechpartner rund um den Kurbeitrag
kunft finden