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Sonnenaufgang im Sommer mit Panorama der Nagelfluhkette in Oberstaufen.

Camping und Wohnmobil­stellplatz im Allgäu

Oberstaufen beim Camping erleben

Das Allgäu mit seinen sanften Hügeln, kristallklaren Seen und majestätischen Bergen ist ein Paradies für Camper. Ob mit Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil, in Oberstaufen findest Du die perfekten Stellplätze für einen unvergesslichen Urlaub in der traumhaften Natur.

Campingplätze und Wohnmobil­stellplätze im allgäu

Urlaub mit dem Wohnmobil oder übernachten im Zelt ist rund um Oberstaufen möglich. Freue Dich auf Deinen unvergesslichen Campingurlaub im Allgäu!

Bitte beachte, dass auch diese Übernachtungen der Kurbeitragspflicht unterliegen und kostenpflichtig sind.

Warum Camping im Allgäu?

Camping im Allgäu ist ein unvergleichliches Erlebnis für Naturliebhaber und Abenteurer. Die Region in Bayern bietet eine Fülle von Möglichkeiten für Outdoor-Aktivitäten und Erholung.

  • Schlafen in der Natur: Erlebe die atemberaubende Landschaft des Allgäus hautnah.
  • Vielfältiges Angebot: Campingplätze für jeden Geschmack und jedes Budget.
  • Aktivurlaub: Wandern auf den Hochgrat, Radfahren zum Großen Alpsee, Golfen auf den drei Plätzen in Oberstaufen und vieles mehr erwartet Dich.
  • Entspannung: Seele baumeln lassen am See oder bei einer Wanderung durch die Berge.
  • Familienfreundlich: Vielfältige Angebote für die gemeinsame Zeit beim Urlaub mit Kindern.

Wo campen in Oberstaufen?

In Oberstaufen hast Du die Wahl zwischen zwei Wohnmobilstellplätzen und einem Campingplatz:

  • Wohnmobilstellplatz in Steibis: Übernachten mit Blick auf den Hochgrat
  • Campingplatz Aach: Besondere Angebote mit Schlaffass, Schlaf-Höhle und Restaurant


Die Camping-Angebote in Oberstaufen sind ganzjährig geöffnet. Je nach Witterung oder Jahreszeit, beispielsweise im Winter, kann es zu Abweichungen kommen.

Achtung des Naturschutzes im Camping-Urlaub

Außerhalb von bebauten Flächen und nicht ausgewiesenen Flächen gelten die Vorschriften des Bayerischen Naturschutzes und den hierzu erlassenen Verordnungen. Das Nächtigen in Naturschutzgebieten, Wildschutzgebieten und Wasserschutzgebieten ist grundsätzlich verboten. Auf anderen Flächen ist die Zustimmung des Grundstückberechtigten erforderlich. Hier finden Sie Informationen zum bayerischen Naturschutzrecht.

BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ

LANDSCHAFTS-SCHUTZGESETZ NAGELFLUHKETTE

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